Hausordnung

Diese Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück. Sie soll zur gegenseitigen Rücksichtnahme, Ordnung und Sicherheit sowie zu gewaltfreiem und tolerantem Miteinander in der Schule beitragen.

Unsere Schule ist dem sozialen Miteinander im Schulleben verpflichtet. Toleranz und Achtung der Würde des Menschen stehen dabei im Mittelpunkt. Das schließt Extremismus jeder Art aus. Das Mitbringen, Tragen und Äußern von Gewalt verherrlichenden oder rechtsradikalen Erzeugnissen und Gedankengut ist in unserer Schule nicht erwünscht und hat zu unterbleiben.

1. Zeitenregelung
Die Beaufsichtigung auf dem Schulhof beginnt an den Unterrichtstagen Montag bis Freitag um 07.10 Uhr.
Der Einlass in die Schulgebäude für alle SchülerInnen erfolgt in der Regel fünf Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde nach dem Vorklingeln.

2. Unterricht und Pausenzeiten
2.1 Die SchülerInnen begeben sich nach dem Vorklingeln in die Unterrichtsräume auf ihre Plätze.
2.2. Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft erschienen, informieren die SchülerInnen die Schulleitung.
2.3 Während des Unterrichts sind Handys auszuschalten und in die Mappe zu packen. Das Fotografieren von SchülerInnen und Lehrkräften mit dem Handy ist nur mit deren Zustimmung erlaubt.
2.4. Die Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel werden pfleglich behandelt. Sie werden insbesondere, ebenso wie die Wände, nicht bemalt, nicht beschrieben und nicht beschädigt.
2.5. Die Fachunterrichtsräume im Schulneubau dürfen von den SchülerInnen nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten werden. Geräte und Einrichtungen werden von den Schülern nur nach Anweisung und unter Aufsicht der Fachlehrer bedient.
2.6. Beim Betreten des Unterrichtsraumes kontrollieren alle Schüler ihren Arbeitsplatz und melden der Lehrkraft Beschädigungen oder Schmierereien. Nach der letzten Stunde stellen alle SchülerInnen die Stühle auf die Tische und schließen die Fenster. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Unterrichtsraum und verschließt diesen.
2.7. Die großen Pausen dienen der Entspannung, die kleinen Pausen dem Raumwechsel. Dabei sind zur Vermeidung von Unfällen Drängeln, Rennen und Toben zu unterlassen. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkraft ist unbedingt Folge zu leisten.
2.8. Zu den großen Pausen begeben sich alle SchülerInnen auf dem kürzesten Weg auf das Pausengelände der Schule und verbleiben dort bis zum Pausenende.
2.9. Personen, die nicht zu unserer Schule gehören, ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur nach Anmeldung im Sekretariat und mit erfolgter Zustimmung gestattet. Das Betreten des Schulgeländes durch vollverschleierte Angehörige von SchülernInnen ist untersagt.
2.10. Bei Unwetter, starkem Frost oder Regen erfolgt durch Entscheidung der Hofaufsicht die Erlaubnis, die Schulgebäude und die Pausenhalle aufzusuchen. Die Hofaufsicht begibt sich in die Pausenhalle.
2.11. Alle Schüler sind verpflichtet, jede Art von Verschmutzungen innerhalb des Gebäudes und auf dem Schulgelände zu unterlassen. Dazu gehört auch das Spucken.
2.12. Die Aufsichten der Lehrkräfte vor Beginn des Unterrichts und in den großen Pausen werden durch den Aufsichtsplan geregelt.
2.14. Schüler dürfen das Schulgelände in Freistunden nur verlassen, wenn die schriftliche Zustimmung der Eltern vorliegt.
2.15. Trinken im Unterricht bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Lehrkraft. In den naturwissenschaftlichen Fachräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt.

3. Schultaschen, Garderobe und Fahrzeuge
3.1. Beim Wechsel der Unterrichtsräume sind die Schultaschen mitzunehmen.
3.2. Fahrräder dürfen grundsätzlich nur in den Fahrradständern abgestellt werden und sind abzuschließen. Das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Schulhof ist verboten.
3.3. Auf dem Pausengelände und in der Zufahrt zum Schulhof dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
3.4. Der vorgegebene Unterrichtsweg zur Turnhalle ist durch alle SchülerInnen einzuhalten.
3.5. Das Tragen bauchfreier Oberteile oder Achselshirts während der Schulzeit hat zu unterbleiben. (s.Leitbild)
3.5. Ganzkörperverschleierungen oder Gesichtsverschleierungen behindern die offene Kommunikation und sind nicht erlaubt und wird mit Ausschluss vom Unterricht geahndet.

4. Sonstige Verhaltensregeln
4.1. Das Mitbringen oder der Genuss aller Arten von Betäubungsmitteln (Alkohol/Drogen) ist nicht gestattet. Das betrifft auch Waffen, waffenähnliche Gegenstände und alle unter das Jugendschutzgesetz fallenden Erzeugnisse.
4.2. Besteht der begründete Verdacht, dass eine SchülerIn einen der in Punkt 4.1 genannten Dinge bei sich führt, ist dieser durch die Lehrkraft einzuziehen. Ist das nicht möglich, kann in Anwesenheit einer zweiten Person eine Taschenkontrolle durchgeführt werden. Bei Feststellung der unter Punkt 4.1. genannten Dinge, sind die Eltern und die Schulleitung durch die verantwortliche Lehrkraft umgehend zu informieren.
4.3. Das Schneeballwerfen und Schlittern auf dem Schulgelände hat wegen der damit verbundenen Unfallgefahren zu unterbleiben.
4.4. Auf dem gesamtem Schulgelände (einschließlich der Turnhalle, den Schulgebäuden und vor dem Schultor) besteht generelles Rauchverbot.
4.5. Das Abspielen lauter Musik aus technischen Geräten im Schulhaus, auf dem Schulgelände, vor dem Schultor oder bei schulischen Veranstaltungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden diese von der Schulleitung eingezogen.

5. Haftung
5.1. Mängel und Beschädigungen, die in den Unterrichtsräumen festgestellt werden, sind durch die Lehrkräfte im Sekretariat unverzüglich anzuzeigen.
5.2. Ist ein Schaden schuldhaft verursacht worden, insbesondere die Beschmutzung und Beschädigung von Mobiliar, Geräten oder des Gebäudes, muss der Verursacher den Schaden beheben. Ist das nicht möglich, wird der Schulträger informiert, welcher den Verursacher in Regress nehmen kann.

6. Notfälle
6.1. In Notfällen ist sofort über das Sekretariat oder über die Nottelefone Hilfe anzufordern.
6.2. Ein Telefon für den Notruf befindet sich
◼ im Sportlehrerzimmer
◼ im Sekretariat, beim Schulleiter und seinem Stellvertreter
◼ im Informatikkabinett
◼ im Vorbereitungsraum Arbeitslehre
◼ im Vorbereitungsraum Physik
◼ im Lehrerzimmer
6.3. Über das Verhalten bei Feueralarm sind alle Schüler jedes Halbjahr durch die Klassenleiter zu belehren. In jedem Halbjahr ist eine Alarmübung durchzuführen.

7. Inkrafttreten
Die geänderte Hausordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz vom 11.10.2017 am 12.10.2017 in Kraft.
König
Schulleiterin Vorsitzende/r der Schulkonferenz

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